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Informationen zu Heilmittelrichtlinien,
Behandlungsbeginn & Fristen

" Wenn du ein Problem nicht lösen kannst, liegt es daran, dass du dich an die Regeln hälst..."

Behandlungsbeginn und Unterbrechungsfristen (GKV)

Der Behandlungsbeginn, d.h. Eure 1. Behandlung bei uns, muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, stattfinden.

 

Ausnahme: Eine Kennzeichnung des Arztes als dringlicher Behandlungsbedarf, dann muss der Beginn innerhalb von 14 Kalendertagen stattfinden.

 

Also liebe Kunden und Patienten, bitte achten Sie darauf wann der Arzt Euch die Verordnung ausstellt und kommt unverzüglich damit zu uns ins Therapiezentrum Am Schacht, um Termine zu vereinbaren.

Wenn Ihr bereits im Voraus wisst, dass ihr eine Verordnung bekommen werdet, z.B. vor einer geplanten OP oder auch eine Folgeverordnung, dann macht bitte bereits vor Ausstellung der Verordnung Termine mit uns aus, damit auch wir die 28 Tage für den Behandlungsbeginn überhaupt ermöglichen können.

Beachtet bitte, dass es möglich ist, dass die Wartezeit auf Termine, je nach eurer Flexibilität und ausgestelltem Heilmittel, einige Wochen betragen kann!

 

Die Unterbrechung der Heilmittelbehandlung innerhalb einer Verordnung, also die Zeit zwischen zwei Behandlungen, darf, ohne triftigen Grund, nicht mehr als 14 Tage betragen.

 

 

Verordnungen/ Heilmittelrichtlinien

Liebe Kunden und Patienten, wir möchten Euch nicht mit all den Informationen der Heilmittelrichtlinien langweilen und überfordern. Hier ist für Euch nur wichtig:

Es gibt Richtlinien an die sich der Arzt bei Ausstellung einer Heilmittelverordnung halten muss…

Dabei geht es um Verordnungsmengen, Indikationsschlüssel, Frequenzen und auch das gewählte Heilmittel- und all dies muss zudem noch zusammenpassen.

Bei Abgabe der Verordnung bei uns im Therapiezentrum Am Schacht prüfen wir die Verordnungen auf ihre Korrektheit. Sollten Änderungen vorgenommen werden müssen, müssen diese vor Beginn der 1. Behandlung stattfinden.

Wir müssten Euch bitten die Verordnung beim Arzt ändern zu lassen. 

Wenn ihr wirklich keine Möglichkeit habt zum Arzt zu kommen und die Arztpraxis bereit ist die Änderungen über Fax vorzunehmen, wird unsere Kollegin am Empfang dies in Ausnahmefällen gerne für Euch übernehmen. 

WICHTIG:

Ein wenig könnt ihr schon mithelfen, indem ihr, noch in der Arztpraxis, überprüft ob alle Felder ausgefüllt sind.

  • Name, Anschrift, KV Nummern? ("oben links in einem Kasten")

    • Ausstellungsdatum (heutiges Datum, im obrigen linken Kasten: unten rechts)  

  • Diagnose/ Indikationsschlüssel (Buchstabe mit Zahlen; oben links unter Name etc.) 

  • Verordnungsmenge (meist rechts neben dem Heilmittel) 

  • Heilmittel (z.B. KG, MT, MLD 30, SPB)

  • Frequenz z.B. 1-3 wöchentl. (meist unter der Verordnungsmenge) 

  • Arztstempel & Unterschrift (unten rechts) 

 

Es gibt auch die Möglichkeit einer Doppelbehandlung. ABER: Auch diese muss verordnet werden… bedeutet: der Arzt muss als Heilmittel die Behandlung angeben + Doppelbehandlung (in der gleichen Zeile) 

 

Beispiel:

6x Krankengymnastik (KG) als Doppelbehandlung durchzuführen

= 6x KG werden verordnet. Da sie als Doppelbehandlung durchgeführt werden sollen, können wir Termine für 3x Doppelbehandlung KG (das sind dann ja 6 Einheiten) ausmachen und durchführen.

 

Wir, das Team vom THERAPIEZENTRUM Am Schacht, danken Euch für Eure Mithilfe

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